Verlagsinsolvenz


Ein besonderes verlagsrechtliches Problem stellt die Insolvenz des Verlegers dar.

Hier stellen sich insbesondere Fragen nach dem Zugriff der Gläubiger auf Verlegerrechte sowie Verwertungs- und Nutzungsrechte.

Die Verlegerrechte werden in der Regel von dem Insolvenzverfahren nur erfasst, soweit ihre Übertragung nicht ausgeschlossen wurde.

Von besonderer Bedeutung ist hier die Vorschrift des § 36 VerlG, der dem Verfasser das Recht gewährt von dem Verlagsvertrag zurückzutreten, wenn die Vervielfältigung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nich begonnen hat.
In diesem Falle kann der Verfasser über seine Rechte weiterhin verfügen.

Andernfalls steht dem Insolvenzverwalter nach § 103 InsO ein Wahlrecht zur verfügung. Danach kann er wählen, ob er die Erfüllung des Verlagsvertrages geltend machen möchte oder nicht.

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für die Erfüllung des Verlagsvertrages so sind die Ansprüche des Verfasser als Masseschulden zu betrachten (§ 55 Abs.1 InsO).

zurück