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Rechtsprechung zum Verlagsrecht

Nachfogend erhalten Sie einen Überblick über lesenswerte Entscheidungen zum Verlagsrecht:

Verlagsrecht: OLG Celle vom 11.02.2010 (Az: 13 U 92/09)

Nach der jüngsten Entscheidung des Oberlansdesgerichts Celle ist ein Verlag nicht verpflichtet  ein in der gleichen Region ansässiges Zeitungsunternehmen exklusiv zu beliefern. Eine zu ahndende Ungleichbehandlung bestand im vorliegenden Falle deshalb nicht, weil der relevante Markt lediglich in dem Gebiet belegen war in dem die Vertreiberin war.

Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 15.12.2009 -
(AZ. 14 U 818/09 )
In einer verlagsrechtlich hochinteressanten Entscheidung hat das OLG Dresden festgestellt dass der Herausgeber der elektronischen TV-Programminfo tvtv.de Zusatzinformationen, wie etwa Inhaltsangaben, Fotos und Daten der jeweiligen TV-Sender nicht kostenlos verwenden darf. Auf eine Klage der Verwertungsgesellschaft VG Media. Das Gericht stufte die Programminformationen als vom Urheberrecht geschützte Werke ein. Eine Nutzung könne somit nur aufgrund einer gewährten Lizenz zulässig sein. Das erstinstanzlich mit der Entscheidung betraute Landgericht hatte u.a. entschieden, dass Programminformationen nicht unter den Begriff der "Berichterstattung über Tagesereignisse" falle. Eine kostenlose Verwertung der erweiterten Programminformationen gemäß § 50 UrhG sei daher nicht möglich. Dies dürfte zu künftigen Forderungen seitens der VG Media führen, nun auch für die Verwendung von Inhalten in sogenannten Electronic Program Guides (EPG) Lizenzgebühren geltend machen kann..

Urteil des Bundesgerichtshofs  vom 24.11.2009 – (AZ: VI ZR 219/08)
Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung des Romans "Esra"
Der BGH hat in seinem Urteil von Ende 2009 wieder einmal die herausragende Bedeutung der Kunstfreiheit bestätigt.  Danach gebieten der hohe Rang der Kunstfreiheit sowie ihre verfassungsrechtlich zuerkannte schrankenlose Gewährleistung bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeits-rechten durch Werke der Kunst besondere Zurückhaltung. Obwohl in dem entschiedenen Fall die Veröffentlichung die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten schwerwiegend betraf, bestand im Streitfall kein Anspruch der Betroffenen auf Gewährung einer Entschädigung in Geld. Dabei waren im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift. Der verlagsrechtlich relevante Fall dürfte insbesondere für Verlage, Autoren und Herausgeber von besonderer Bedeutung sein.