Optionsverträge


Der Optionsvertrag ist eine für das Verlagswesen wichtige Vertragsform geworden.

Dabei erhält der Verlag die Möglichkeit das entstandene oder künftige Werk an sich zu ziehen. Bei Fehlen näherer Bestimmungen, bracht der Autor den Verlagsvertrag jedoch nur dann abzuschließen, wenn die ihm von dem Verlag unterbreiteten Vertragsbedingungen günstig genug erscheinen.

Sollte er zwischenzeitlich einen anderen Verleger mit besseren Bedingugnen gefunden haben, so steht es dem Verfasser frei, bei diesem abzuschließen.

Andererseits bedeutet ein solcher Optionsvertrag auch Vorteile für den Verlag: Denn der bevorrechtigte Verleger ist im Rahmen seines Optionsrecht völlig frei, ob er von ihm Gebrauch machen will, was eine gewisse Sicherheit mit sich führt.

Vorsicht ist jedoch im Hinblick auf Optionsverträge bei sogenannten Sittenverstößen - etwa wegen zu großer zeitlicher Beschränkungen - geboten. Dies können zur Nichtigkeit des Vertrages führen (vgl. BGHZ 22, 347).

zurück