Optionsverträge
Der Optionsvertrag ist eine für das Verlagswesen wichtige Vertragsform geworden.
Dabei erhält der Verlag die Möglichkeit das entstandene oder
künftige Werk an sich zu ziehen. Bei Fehlen näherer
Bestimmungen, bracht der Autor den
Verlagsvertrag jedoch nur dann abzuschließen, wenn die ihm von
dem Verlag unterbreiteten Vertragsbedingungen günstig genug
erscheinen.
Sollte er zwischenzeitlich einen anderen Verleger mit besseren
Bedingugnen gefunden haben, so steht es dem Verfasser frei, bei diesem
abzuschließen.
Andererseits bedeutet ein solcher Optionsvertrag auch Vorteile für
den Verlag: Denn der bevorrechtigte Verleger ist im Rahmen seines
Optionsrecht völlig frei, ob er von ihm Gebrauch machen will, was
eine gewisse Sicherheit mit sich führt.
Vorsicht ist jedoch im Hinblick auf Optionsverträge bei
sogenannten Sittenverstößen - etwa wegen zu großer
zeitlicher Beschränkungen - geboten. Dies können zur
Nichtigkeit des Vertrages führen (vgl. BGHZ 22, 347).
zurück