Manuskript
Das Manuskript ist der gegenständliche Ursprung des Werkes. Nach
§ 9 VerlG entsteht das Verlagsrecht grundsätzlich erst mit
Ablieferung des Manuskripts an den Verleger.
Der Verfasser des Druckwerkes hat dem Verleger das Manuskript in druckreifem Zustand abzuliefern (§ 10 VerlG).
Dieses muss nicht nur lesbar und inhaltlich abgeschlossen sein, sondern
muss sich in einem derartigen Zustand befinden, dass die
Vervielfältigung ohne Zwischenschritte erfolgen kann.
Fachbücher müssen beispielsweise dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
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