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Verlagsrecht:: Rechtsanwalt Foderà-Pierangeli erklärt:

Das Verlagsrecht ist für Verlage und Anwälte ein Spezialgebiet, das sowohl urheberrechtliche als auch persönlichkeitsrechtliche, presse- und markenrechtliche Elemente aufweist. Es findet seine Rechtsgrundlagen im Verlagsgesetz (VerlG).

Die Rechtsanwaltskanzlei Foderà-Pierangeli hat sich auf verlagstechtliche Rechtsberatung spezialisiert und bietet Verlagen, Autoren und Herausgebern praxisnahe, kompetente und fundierte Rechtsberatung.
Auf diesen Seiten finden Sie nützliche Informationen zu Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung, Systematik und praxisrelevanten Fragen des Verlagsrechts.

Dieser Informationsdienst versteht sich nicht als Rechtsberatungsdienstleistung, sondern dient Personen aus Verlags- und Pressebranchen zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse sowie zur Einführung in regelmäßig auftretende Prolematiken.

Im Bedarfsfall sollten stets auf Verlagsrecht Spezialisierte Rechtsanwälte konsultiert werden. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli unter www.fodera-legal.de gerne zur Verfügung.


Verlagsrecht und seine Ausprägungen für die Verlagspraxis

Das Verlagsrecht regelt wichtige Fragen zu urheberrechtlichen Besonderheiten, wie etwa das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrechts, die Autorenvergütung, die Pflicht zur Aushändigung von Freiexemplaren.

So bestimmt etwa der § 9 VerlG dass das Verlagsrecht grundsätzlich erst mit der Ablieferung des Manuskripts an den Verleger entsteht.

Dieses wiederum eröffnet dem Verleger ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie darauf beruhende weitgehende Verwertungsbefugnisse. Das Verlagsrecht nennt aber auch strenge Einschränkungen zum Schutz des Urhebers und seiners geistigen Eigentums am Werk.

Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen im Verlagsrecht


Stets sollten verlagsrechtliche Fälle unter Berücksichtigung der einschlägigen und aktuellen Rechtsprechung behandelt werden.

Eine Auswahl von interessanten und aktuellen Urteilen und Beschlüssen finden Sie auch hier.

Auch erscheinen regelmäßig Fachbeiträge von Rechtsanwälten, Juristen und sonstigen Praktikern, die Erfahrungen und Einschätzungen vermitteln sollen.