Das Verlagsrecht ist für Verlage und Anwälte ein Spezialgebiet, das sowohl urheberrechtliche als auch persönlichkeitsrechtliche, presse- und markenrechtliche Elemente aufweist. Es findet seine Rechtsgrundlagen im Verlagsgesetz (VerlG).
Die Rechtsanwaltskanzlei Foderà-Pierangeli hat sich auf verlagstechtliche Rechtsberatung spezialisiert und bietet Verlagen, Autoren und Herausgebern praxisnahe, kompetente und fundierte Rechtsberatung.Dieser Informationsdienst versteht sich nicht als Rechtsberatungsdienstleistung, sondern dient Personen aus Verlags- und Pressebranchen zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse sowie zur Einführung in regelmäßig auftretende Prolematiken.
Im Bedarfsfall sollten stets auf Verlagsrecht Spezialisierte Rechtsanwälte konsultiert werden. Hier steht Ihnen Rechtsanwalt Alessandro Foderà-Pierangeli unter www.fodera-legal.de gerne zur Verfügung.
Das Verlagsrecht regelt wichtige Fragen zu urheberrechtlichen Besonderheiten, wie etwa das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrechts, die Autorenvergütung, die Pflicht zur Aushändigung von Freiexemplaren.
So bestimmt etwa der § 9 VerlG dass das Verlagsrecht grundsätzlich erst mit der Ablieferung des Manuskripts an den Verleger entsteht.
Dieses wiederum eröffnet dem Verleger ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie darauf beruhende weitgehende Verwertungsbefugnisse. Das Verlagsrecht nennt aber auch strenge Einschränkungen zum Schutz des Urhebers und seiners geistigen Eigentums am Werk.